Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Diese wurden mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz NAPE bekräftigt. Um diese Ziele zu erreichen, hat sie einen Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt, auf dessen Grundlage unter anderem die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien vorgesehen ist. Mit ihrer Hilfe sollen die bestehenden Einsparpotentiale erschlossen und Ressourcen eingespart werden.
Die aktuelle Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10. Mai 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm wird bis Ende 2019 fortgeführt.
Verbesserungen durch die neue Förderrichtlinie
Folgende wesentliche Änderungen haben sich im Vergleich zur zum 31. Dezember 2015 ausgelaufenen Förderrichtlinie ergeben:
- Antragsberechtigt sind nun auch große Unternehmen ab 500 Beschäftigten
- Anträge können nun auch nach Artikel 38 AGVO gewährt werden
- Förderfähig sind ab sofort auch Neuanschaffung
- Föderfähig sind zusätzlich Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungsmaßnahmen sowie Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Fördervoraussetzung bei der Optimierung technischer Systeme ist nun nur noch die Optimierung einer einzigen Querschnittstechnologie
- Die Förderhöchstgrenze bei Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro bezieht sich ab sofort auf den maximalen Förderbetrag, nicht mehr auf die maximal förderfähigen Ausgaben
- Der maximale Förderbetrag bei Anträgen mit industriellen Pumpensystemen wurde auf 150.000 Euro angehoben
- Nicht mehr gefördert werden Pumpen, die in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt werden (Einzelmaßnahmen) sowie Investitionen zur Erneuerung von Beleuchtungssystemen (Optimierung technischer Systeme)