Neue Richtlinie ab dem 1. Dezember 2017!
Zum 1. Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft. Die neue Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 1. Dezember 2015.
Das Förderprogramm trägt zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Eine qualifizierte Energieberatung soll kleinen und mittleren Unternehmen Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen.
Folgende wesentliche Änderungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft:
- Der Energieberaterkreis wird erweitert. Zum Förderprogramm können alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA und dem jeweiligen Unternehmen zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
- Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt.
- Die Förderung der Umsetzungsbegleitung entfällt. Für eine Energieberatung wird daher die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro abgesenkt (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).
Einen Überblick über sämtliche neue Bestimmungen in der neuen Richtlinie finden Sie hier.
Für Antragsteller kann es zum systematischen und zielgerichteten Erfahrungsaustausch förderlich sein, sich untereinander zu vernetzen, etwa im Rahmen der „Initiative Energieeffizienz-Netzwerke“.